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JURA · 05

Streitwert & Kosten

Jura-Werkzeuge · DE

Eingabe

Hinweis — Berechnung nach GKG Anlage 2 (Gerichtskosten) und RVG Anlage 2 (Anwaltsgebühren). Berücksichtigt sind: Verfahrensgebühr (VV 3100/3200/3206), Terminsgebühr (VV 3104/3202/3210), Auslagenpauschale (Nr. 7002, 20 €) und Umsatzsteuer (Nr. 7008, 19 %). Gerichtskosten-Multiplikator: Erste Instanz 3,0 — Berufung 4,0 — Revision 5,0. Berechnung gilt für Standard-Zivilprozess; in Sonderkonstellationen (Mahnverfahren, einstweiliger Rechtsschutz, Vergleich, Erledigung, Rücknahme) gelten reduzierte Gebührentatbestände — bitte gesondert prüfen. Dieses Werkzeug ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Wie sich Verfahrenskosten zusammensetzen

Die Gesamtkosten eines Zivilverfahrens setzen sich aus zwei Blöcken zusammen: den Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und den Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beide hängen am Streitwert — je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Wenn der Streitwert auch Verzugszinsen enthält, hilft der Verzugszinsen-Rechner bei der Vorab-Kalkulation.

Streitwert-Tabelle (§ 34 GKG, § 13 RVG)

Pro Streitwertstufe ist eine sogenannte 1,0-Gebühr festgelegt — die Basis für alle weiteren Berechnungen. Beispiel: bei einem Streitwert von 10.000 € beträgt die 1,0-Gebühr 295 €. Die Tabelle ist seit der RVG-Reform 2021 unverändert.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten ergeben sich aus 1,0-Gebühr × Multiplikator je Instanz:

Bei Vergleich, Rücknahme oder Erledigung reduziert sich der Multiplikator (oft auf 1,0 oder 0,0). Diese Sonderkonstellationen sind hier nicht abgebildet.

Anwaltsgebühren (RVG VV 3100 ff.)

Pro Anwalt fallen typischerweise an:

Wer trägt die Kosten?

Im Grundsatz die unterliegende Partei (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen quotal. Vor Klage muss aber regelmäßig der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss einzahlen (§ 12 GKG) — also den vollen Gerichtskostenbetrag in Erste Instanz auslegen.

Datenschutz

Die Berechnung läuft komplett im Browser. Es wird nichts an einen Server gesendet. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Welche Gebührentabellen werden verwendet?

Gerichtskosten nach Anlage 2 zum GKG, Anwaltsgebühren nach Anlage 2 zum RVG (Tabelle 1,0-Wert pro Streitwertstufe). Beide Tabellen sind seit der RVG-Reform 2021 unverändert. Multipliziert wird mit den jeweiligen Gebührensätzen aus VV RVG (1,3 / 1,2 / 1,6 etc.).

Berücksichtigt das Tool die Umsatzsteuer?

Ja. Anwaltsgebühren werden mit 19 % USt ausgewiesen (Nr. 7008 VV RVG). Auslagenpauschale (Nr. 7002) ist mit 20 € enthalten. Gerichtskosten sind USt-frei.

Welche Multiplikatoren gelten je Instanz?

Erste Instanz: 3,0 Gerichtsgebühren · Berufung: 4,0 · Revision: 5,0. Anwaltsgebühren: Verfahrensgebühr 1,3 (Erste Instanz, VV 3100) bzw. 1,6 (Berufung 3200) bzw. 1,6 (Revision 3206); Terminsgebühr 1,2 (3104/3202/3210).

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Nein. Die Berechnung läuft komplett im Browser. Es wird nichts gespeichert, nichts hochgeladen.